Crowdworking zwischen den Mühlsteinen des Gesetzgebers?
Von gut informierten Quellen mit Nähe zur Großen Koalition hören wir, dass das Konzept des „Crowdworking“ nun auch vom Nahles-Ministerium mit Interesse gesehen wird. Nur: leider nicht in einem Kontext, der den Machern, Crowdworkern und Portalen Freude bereiten wird, sollten unsere Quellen recht behalten.
Angeblich sollen im Kern des ministerialen Interesses unter anderem die so genannte Auftraggeberhaftung, die Möglichkeit des Missbrauchs von Werkverträgen und die immer über all diesem schwebende Drohung mit der Haftung für die Abführung von Sozialbeiträgen (Subsidiärhaftung) sein. Wie all diese Fragen in den Komplex Crowdworking einzuordnen sind, soll angeblich ab der nächsten Legislaturperiode im Arbeitsministerium thematisiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ab 2017 eine regulatorische Welle auf das deutsche Crowdworking zurollen wird.
Das Jahr 2017 scheint zwar noch weit entfernt, nur sollten Betreiber von Crowdworking-Plattformen den Flurfunk aus dem Arbeitsministerium nicht auf die leichte Schulter nehmen. Der Deutsche Crowdsourcing Verband wird für seine Mitglieder der Sache weiter nachgehen und beizeiten informieren.