DCV besetzt das Thema Blockchain-Unternehmensfinanzierung, ICO und Blockchain-Anwendungen
Die Crowd entwickelt sich weiter: für den DCV bedeutet dies die Hinzunahme der Kompetenzbereiche Kryptofinanzierung und Blockchain-Anwendungen.
Das Jahr 2017 war der internationale Durchbruch für Blockchain-basierte Anwendungen aller Art. Dazu gehören u.a. Kryptowährungen, Krypto-Unternehmensfinanzierung durch Initial Coin Offering (ICO) sowie Tokens unterschiedlichster Nutzungsformen und von der Blockchain mittelbar abgeleitete Geschäftsmodelle.
Die Blockchain ist nichts anderes als die nächste, logische, Stufe crowdbasierter Modelle. Eine Vielzahl von Individuen, eben die Crowd, trägt hier zur technischen Umsetzung bei (z.B. Mining), schafft Anwendungen, von denen die Gesamtheit der Crowd profitiert (z.B. Tokens), und entwickelt dezentral die Kerntechnologie weiter.
Blockchain: das zukunftsbezogene Kernthema der Crowd.
Wie immer gibt es bei neuen Technologien Licht und Schatten. Was aber nicht sein darf: das der Gesetzgeber und die Verwaltung aus Mangel an qualifiziertem Branchen-Input Weichen falsch stellen, ungewollt die die gesamte Branche einschränken, schlimmstenfalls bestimmte Teilbereiche durch glücklose Regulierung effektiv verbieten.
An dieser Stelle ist der DCV gefragt, um dem Gesetzgeber und der Verwaltung ein gewohnt zuverlässiger und kompetenter Partner zu sein. Wir haben bereits beim Kleinanlegerschutzgesetz und bei dessen erfolgten Revision dazu beigetragen, die für die Branche wichtigen Weichen im Sinne einer berechenbaren sowie positiven Gesetzgebung und Verwaltungspraxis zu stellen.
Selbst der Koalitionsvertrag der GroKo sieht an insgesamt drei Stellen die Befassung mit der Blockchain und ihren Nutzungsaspekten vor. Es wird höchste Zeit bei der politischen Gestaltung mitzuwirken!
Diese Aufgabe werden wir in Zukunft auch für Krypto-Unternehmensfinanzierung, Tokens und andere Crowd-relevanten Blockchain-Anwendungen wahrnehmen.
Erheblicher Mehrnutzen für die Mitglieder:
Für unsere Mitglieder bedeutet dies einen signifikant steigenden Nutzen durch wettbewerbswichtige Informationen und Know-How Austausch aus erster Hand. Der Mitgliederkreis wird sich voraussichtlich um neu ausgerichtete Mitglieder erweitern und damit die Gesamtkompetenz des DCV wesentlich steigern.
Nur ein sofortiger Handlungsbedarf von vielen: umsatzsteuerliche Behandlung von Coins und Tokens.
Es gibt an vielen Stellen sofortigen Handlungsbedarf, beispielhaft: durch die nun abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen zeigt sich eine Lücke: die neue Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag ab Randziffer 3197 folgendes vorgesehen:
„ … Auch eine kohärente Regulierung und Aufsicht sollen dazu beitragen, Deutschlands
Rolle als einer der führenden Digitalisierungs- und FinTech-Standorte zu stärken. Wir
werden unnötige bürokratische Hemmnisse beseitigen und dafür sorgen, dass Geschäfte mit gleichen Risiken auch gleich reguliert werden. Um das Potential der Blockchain-Technologie zu erschließen und Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern, wollen wir eine umfassende Blockchain-Strategie entwickeln und uns für einen angemessenen Rechtsrahmen für den Handel mit Kryptowährungen und Token auf europäischer und internationaler Ebene einsetzen. Die Möglichkeiten der bargeldlosen Zahlung sollen im digitalen Zeitalter erweitert werden. …“
Die Koalition ist zu dieser Zielsetzung zu beglückwünschen. Gleichwohl kollidiert diese Zielsetzung möglicherweise mit der Handhabung dieses Sachverhalts durch manche deutsche Finanzämter. Es gibt erste Hinweise darauf, dass deutsche Finanzämter den Handel mit Bitcoins und damit wohlmöglich auch Tokens der Umsatzsteuer unterfallen lassen könnten. Allein diese Unsicherheit könnte den Gesamtmarkt der Blockchain-Finanzierung aus der Bundesrepublik vertreiben.
Pferdefuß in der Finanzverwaltung:
Rechtsanwalt Istvan Cocran von CLLB Rechtsanwälte in München veröffentliche kürzlich dazu:
„So hat z.B. das Finanzamt Bonn, mit Bericht vom 24.01.2018 festgestellt, dass der Handel mit Bitcoins umsatzsteuerpflichtig ist. Wörtlich führt das Finanzamt unter Bezugnahme auf die Auffassung des Bundesfinanzministeriums dazu aus: „Das BMF (Bundesfinanzministerium) vertritt bisher (…) die Ansicht, dass eine Befreiung der Umsätze aus dem Handel mit virtueller Währung von der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) nicht in Betracht kommt. Es handelt sich beim Handel mit und bei der Verwendung der Umsätze von virtueller Währung insbesondere nicht um Umsätze oder die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln. (…) Der Einkauf der Verkauf von Bitcoins sind daher zunächst in vollem Umfang mehrwertsteuerpflichtig zu behandeln“
Schon die hier aufgeworfene regulatorische Unsicherheit ist geeignet die Branche zu schädigen. Die Möglichkeit, dass erhebliche Umsatzsteuer-Forderungen erwachsen, egal ob aus der Nutzung von Blockchain-basierten Zahlungsmitteln oder durch Tokens bei Unternehmensfinanzierung mittels ICO, verbietet faktisch manche unternehmerische Tätigkeit.
Rechtsanwalt Istvan Cocran dazu:
„Diese Auffassung … , die bereits durch das Finanzamt Bonn im Rahmen einer aktuellen Umsatzsteuerprüfung vom 24.01.2018 umgesetzt wurde, hat zur Folge, dass jeder Erwerbs- und Veräußerungsvorgang von Cryptocurrencies 19% Umsatzsteuern auslöst, mit zum Teil wirtschaftlich katastrophalen Folgen für den einzelnen Investor. Theoretisch können hier innerhalb kürzester Zeit Steuerverbindlichkeiten auflaufen, die den Wert der gehandelten Kryptowährungen um ein Vielfaches übersteigen.“
Und wie ist dann die umsatzsteuerliche Behandlung von Tokens?
Hier drängt sich für uns die Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung von Tokens bei ICO etc. auf. Tokens stehen im Zentrum der Unternehmensfinanzierung durch beispielsweise ICO wie auch als anwendungsbasierte Tokens. Offene Fragen der umsatzsteuerlichen Behandlung werden sich lähmend auf die gesamte Branche auswirken. Um Klarheit herzustellen wird der DCV mit den zuständigen Ministerien, Verwaltungsstellen und Fachbereichen in Kürze klärende Gespräche einleiten und sich als Anlaufstelle für Gesetzgeber und Verwaltung positionieren.
Die zu erwartenden grundsätzlichen Äußerungen von Gesetzgeber und Verwaltung werden voraussichtlich wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung der Gesamtbranche Blockchain-basierter Coins und Tokens sowie ICOs haben.
Kompetenzzentrum Blockchain-Unternehmensfinanzierung.
Zwei Vorstände des DCV bilden aktuell bereits das Kompetenzzentrum Blockchain-Unternehmensfinanzierung. Das Werk „ICO Investment Guide“, das unter Mitwirkung der beiden Vorstände und weiterer Autoren entsteht, wird in Kürze als Standdardwerk der Branche erhältlich sein.