Gesetzgebung · 22. Januar 2015

Bundesratsfinanzausschuss berät Kleinanlegerschutzgesetz

Länderkammer diskutiert Regelungen für Crowdfunding - Verband bringt Expertise ein

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Der Finanzausschuss des Bundesrates hat sich eingehend mit dem geplanten Kleinanlegerschutzgesetz befasst. In seiner Sitzung diskutierten Vertreter der Länder die vorgesehenen Regelungen für alternative Finanzierungsformen. Der Deutsche Crowdsourcing Verband war als Sachverständiger geladen und konnte Branchenperspektiven einbringen.

Im Zentrum der Beratungen standen Fragen der Prospektpflicht und Investitionsobergrenzen. Während Konsens über die Notwendigkeit von Anlegerschutz herrscht, gehen die Meinungen über das richtige Maß auseinander. Einige Ländervertreter befürchten, dass zu strenge Regelungen Innovation ersticken könnten.

Besonders intensiv wurde über die vorgesehenen Schwellenwerte diskutiert. Das Bundesfinanzministerium schlägt eine Prospektpflicht ab 2,5 Millionen Euro Finanzierungsvolumen vor. Unterhalb dieser Grenze würde ein vereinfachtes Vermögensanlagen-Informationsblatt ausreichen. Kritiker halten diese Schwelle für zu niedrig angesetzt.

Verbandsstellungnahme findet Gehör

Der Verband präsentierte eine detaillierte Analyse der geplanten Regelungen. Anhand konkreter Beispiele wurde dargelegt, welche Auswirkungen verschiedene Schwellenwerte auf typische Crowdfunding-Projekte hätten. Diese praxisnahe Perspektive fand bei vielen Ausschussmitgliedern Anklang.

Besonders betont wurde die Bedeutung klarer und praktikabelRichtlinien. Rechtsunsicherheit schade der Branchenentwicklung mehr als stringente, aber vorhersehbare Vorgaben. Der Verband plädierte für ausgewogene Regelungen, die Schutz bieten ohne Marktzugang übermäßig zu erschweren.

Die Ausschussmitglieder zeigten großes Interesse an den vorgetragenen Argumenten. Mehrere Fragen vertieften spezifische Aspekte. Am Ende signalisierten Vertreter verschiedener Fraktionen Bereitschaft, Anregungen in ihre Stellungnahmen einzuarbeiten. Der konstruktive Dialog wurde von allen Seiten positiv bewertet. Die Entwicklung führte letztlich zum verbesserten Kleinanlegerschutzgesetz.