Nach monatelangen Beratungen hat der Bundestag das Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet. In letzter Minute wurden noch wesentliche Verbesserungen aufgenommen, die Praxistauglichkeit erhöhen. Die Branche wertet dies als Erfolg intensiver Lobbyarbeit.
Zentrale Änderungen betreffen Schwellenwerte für Prospektpflichten und Übergangsregelungen. Die ursprünglich vorgesehene Grenze von 2,5 Millionen Euro wurde auf 6 Millionen Euro angehoben. Dies verschafft mittelgroßen Projekten deutlich mehr Handlungsspielraum.
Auch bei Investitionsobergrenzen für Kleinanleger zeigten sich Abgeordnete kompromissbereit. Während der Regierungsentwurf strikte Limits vorsah, erlaubt die finale Fassung höhere Beträge für erfahrene Investoren. Diese Differenzierung trägt unterschiedlichen Risikobereitschaften Rechnung.
Der Verband begrüßt die Änderungen. Intensive Gespräche mit Parlamentariern und detaillierte Stellungnahmen haben Wirkung gezeigt. Nicht alle Forderungen fanden Berücksichtigung, doch das Ergebnis stellt einen ausgewogenen Kompromiss dar. Die Rechtssicherheit für Plattformen und Projektträger steigt erheblich. Die Eckpunkte des BMF und die Beratungen im Bundesrat haben den Weg für diese Verbesserungen geebnet.